Von einfachem Zaun bis komplexem System
Schutzeinhausungen sind spezielle Trennwandsysteme, Abdeckungen oder Kabinen, die Maschinen und Anlagen oder auch nur sicherheitsrelevante Anlagenteile sicher umschließen, um so die Gefahr, die von ihnen ausgehen kann, zu minimieren.
Selbst eine Maschine im Ruhezustand birgt Gefahren, beispielsweise durch scharfe Kanten, raue Oberflächen oder Öffnungen. Gefährlicher sind Maschinen in Bewegung, wenn mit Staubentwicklung, Funkenflug oder herumwirbelnden Spänen zu rechnen ist.
Speziell auf die Örtlichkeiten zugeschnittene Schutzeinhausungen, die Mensch und Maschine konsequent trennen, können die von den Maschinen ausgehenden Gefahren minimieren. Deshalb sollten sie auch überall da zum Einsatz kommen, wo von Maschinen und Anlagen eine Gefahr für die Mitarbeiter ausgeht, aber auch da, wo die Maschinen vor Eingriffen durch den Menschen oder umherfliegende Teile geschützt werden muss.
Der Zugang zu den Maschinen kann dabei durch spezielle Tore gewährleistet werden, die je nach Bedarf mit einer Sicherheitseinrichtung etwa zur Abschaltung der Maschine ausgestattet sind. Das können elektrisch überwachte Schutzzäune sein oder Schutzzäune mit Lichtschranken. Schutzeinhausungen können sehr flexibel an die jeweiligen Anforderungen des Betriebes angepasst werden.
Bei manchen Anlagen genügt ein einfacher Gitterzaun, andere wiederum erfordern ein komplexes System inklusive „Kriegerschutz“, das ist eine Konstruktion aus Lamellen und Faltenbalg. Speziell für Werkzeugmaschinen gibt es zum Beispiel sogenannte „durchschusssichere“ Schutzeinhausungen, die die Maschine komplett von der Außenwelt abschließen und so eine sichere und ungestörte Produktion gewährleisten. Der Zugang zur Maschine kann je nach Bedarf über Schiebe-, Falt-, Hub- oder Rolltore erfolgen.
Neue Technologien generieren neue Handlungsfelder
Immer neue Technologien fordern eine stete Anpassung der Arbeitsschutzmaßnahmen in allen Bereichen des Wertschöpfungsprozesses. Komplexe Anlagen in Produktion und Logistik generieren immer neue Handlungsfelder für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Rund 15 Millionen Arbeitsplätze gibt es im produzierenden Gewerbe in Deutschland. Arbeitsplätze, die sich durch die Digitalisierung in ihren Abläufen weiter verändern werden und immer neue Maschinen und Anlagen mit sich bringen. Künstliche Intelligenz wird diese Arbeitswelt zusätzlich umgestalten. Der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter, aber auch dem Erhalt des problemlosen Funktionierens der Maschinen, Anlagen und Roboter kann mit passenden Schutzeinhausungen Genüge getan werden.
Solche Schutzeinrichtungen werden vom Gesetzgeber ausdrücklich verlangt. Die Richtlinie 2006/42 der Europäischen Union setzt im Anhang I Mindeststandards an den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz mit Blick auf Design und Konstruktion von Maschinen und Anlagen fest. Sie sollen dafür sorgen, dass Maschinen und Anlagen, die innerhalb der Europäischen Union gehandelt und betrieben werden, schon bei ihrer Entstehung gewisse Sicherheitsstandards mit berücksichtigen. So schreibt die Richtlinie unter anderem vor, dass Vorkehrungen getroffen werden müssen, um die Arbeiter vor von den Maschinen herunterfallenden oder ausgestoßenen Teilen zu schützen. Schutzeinhausungen erfüllen diese Anforderungen in jeder Hinsicht. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Ausführungen, passgenau auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes zusammengestellt.