In jeder modernen Industriegesellschaft laufen zahlreiche Arbeitsgänge voll automatisiert von dazu eingerichteten Maschinen ab. Menschen üben hier in vielen Fällen lediglich gewisse Kontrollfunktionen aus, um geforderte Qualitätsstandards zu gewährleisten und aufrecht zu erhalten. Die Ausübung dieser Kontrollfunktionen sowie das von Zeit zu Zeit erforderliche Nachjustieren bei auftretenden Abweichungen erfordert zwangsläufig eine gewisse Nähe von Mensch und Maschine. Allein im Interesse der Erhaltung von Gesundheit und Arbeitskraft der Menschen, die als Bedien- und Kontrollpersonal von solchen Maschinen arbeiten, sind ausreichende Schutzmaßnahmen in Form von geeigneten Schutzvorrichtungen notwendig.
Im Übrigen sind solche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen auch vom Gesetzgeber im Rahmen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) vorgeschrieben
Arten von Schutzeinrichtungen für Maschinen und Anlagen
Je nach Gefährdungslage und besonderer Situation vor Ort sind Schutzeinrichtungen in bestimmte Klassen eingeteilt.
Man unterscheidet Schutzeinrichtungen im Einzelnen in folgender Weise:
- Trennende Schutzeinrichtungen
Trennende Schutzeinrichtungen sind deutlich sichtbar, beispielsweise durch Gitterwände, die mit verschließbaren Türen versehen sind. Auf diese Weise werden die Gefahrenbereiche von Maschinen für Menschen durch Unzugänglichkeit abgesichert. Zugleich haben solche trennenden Schutzeinrichtungen gewisse Schutzfunktionen für teure Maschinen, indem sie diese durch ihre physikalischen Barrieren vor unbeabsichtigten Beschädigungen, etwa durch Gabelstapler, schützen.
Die geometrische Ausführung solcher trennenden Schutzeinrichtungen sind in der ISO 13857 genau festgelegt.
- Nicht trennende Schutzeinrichtungen
Manchmal ist es erforderlich, dass Menschen zu bestehenden Gefahrenstellen von Maschinen häufigen Zugang haben müssen. Daher werden in solchen Fällen berührungslos arbeitende Schutzeinrichtungen in Form von Lichtschranken eingesetzt.
- Zugangsbeschränkende, verstellbare Schutzeinrichtungen
Derartige Schutzeinrichtungen werden dann angewendet, wenn Gefahrenquellen von Maschinen nicht über komplette Arbeitsgänge vollständig abgedeckt werden können. Dies ist beispielsweise beim Betrieb von Kreissägen der Fall. Kurz bevor das zu sägende Teil das laufende Sägeblatt berührt, wird die Schutzeinrichtung des Sägeblatts angehoben und so der Sägevorgang erst ermöglicht.
Werkzeugmaschinen und ihre Schutzeinrichtungen
Werkzeugmaschinen sind oft mit horizontal verschiebbaren, in Metallrahmen eingefasste Plexiglasscheiben ausgestattet. Diese Art von Schutzeinrichtungen findet man häufig bei Bearbeitungszentren und Drehautomaten. Durch die Plexiglasscheiben werden laufende Arbeitsspindeln bei Zerspanungsvorgängen abgedeckt. So wird zum einen das Bedienpersonal vor gefährlichen Berührungen mit der rotierenden Arbeitsspindel geschützt, zum anderen verhindert die Plexiglasscheibe, dass eingesetztes Kühl- und Schmiermittel aus der Maschine spritzt.
Maschinenbett- und Spindelführungen werden häufig von zusammenschiebbaren Teleskopabdeckungen gegen vorzeitige Abnutzung vor Verschleiß durch Späne und durch Kühl- oder Schmiermittel geschützt.
Schutzeinrichtung mit Gittertrennwänden
Häufige Anwendungsmöglichkeiten von Gittertrennwänden sind logistische Bereiche wie beispielsweise Lager und Transportbänder. Gittertrennwände können nach einem Baukastensystem zusammengesetzt und individuell je nach örtlichem Bedarf gestaltet werden. An geeigneten Stellen können auch abschließbare Türen eingebaut werden.
Gittertrennwände werden als trennende Schutzeinrichtungen häufig angewendet, um den erforderlichen Sicherheitsbedürfnissen gerecht zu werden.
Fazit:
Die technische Notwendigkeit von Schutzeinrichtungen ergibt sich zum einen durch die Vorgaben des Gesetzgebers gemäß den Bestimmungen nach der DGUV und der BetrSichV. Zum anderen liegt es im eigenen Interesse von Unternehmen, dass die Mitarbeiter durch Schutzeinrichtungen hinreichend vor Arbeitsunfällen geschützt werden.
Die Zusammenstellung von Schutzeinrichtungen durch Gittertrennwände ist dank flexibler Baukastensysteme in den verschiedensten Variationen möglich. Auf diese Weise können Schutzeinrichtungen an Maschinen und Anlagen in den meisten Fällen ohne kostspielige Sonderkonstruktionen schnell und flexibel realisiert werden.
Gittertrennwände stellen als trennende Schutzeinrichtung eine physikalische Barriere zu vorhandenen Gefahrenquellen dar. Daher werden sie zweckmäßigerweise auch nur dort verwendet, wo ein direkter Kontakt von Menschen zu diesen Gefahrenquellen nur selten erforderlich ist.