Klassifizierung der Maschinenschutzgitter Die Schutzgitter werden klassifiziert:
- nach Verwendung in bewegliche und feste Schutzgitter,
- nach Material in Stahl- oder Aluminiumschutzgitter,
- nach Funktionsweise in Absperr- und Sicherheitslichtschutzgitter.
Gleichzeitig herrschen bestimmte Anforderungen an Maschinenschutzgitter beziehungsweise Schutzgitteranlagen. Sie müssen in ihren Maßen zur Maschine passen und nötigenfalls mithilfe von Türen den leichten Zugang zu ihr gewährleisten. Ihre Stabilität muss den voraussichtlich herrschenden Kräften standhalten, die sich durch herabstürzende Teile in der Maschinenhalle oder ein Herausschleudern von Maschinenteilen ergeben. Ihre Beschaffenheit und der Abstand zur Maschine muss ein versehentliches Eindringen des Bedieners verhindern (DIN EN ISO 13857).
Die Einhaltung der geltenden Normen und Sicherheitsvorschriften kontrollieren anerkannte fachkundige Organisationen wie der TÜV. In deutschen Unternehmen ist eine Sicherheitsfachkraft zu benennen, welche die Einhaltung der Normen kontrolliert. Schutzgitter in Produktionsanlagen werden umfassend geplant. Sie müssen vielfältigen Unfallszenarien standhalten.
Einsatzbereiche von Maschinenschutzgittern
Für den wirksamen Unfall- und Personenschutz werden Maschinenschutzgitter bzw. Schutzgitteranlagen überall dort eingesetzt, wo sich Maschinen bzw. Fahrzeuge bewegen (Lager, Logistik) und/oder durch eigene sich bewegende Teile Gefährdungen verursachen, auch wenn sie selbst fest montiert sind. Dabei sind die Schutzgitter häufig nur ein Teil des übergreifenden Sicherheitskonzepts, zu dem auch Verbotsschilder und immer häufiger Lichtschranken gehören. Letztere verursachen eine Notfallabschaltung der Maschine, wenn sich ein Bediener zu sehr nähert. Diese Maßnahme schützt aber nicht vor einem Unfall durch in die Maschine herabstürzende Teile oder durch ein Herausschleudern von Teilen aus der Maschine. Daher bleiben Maschinenschutzgitter oder Schutzgitteranlagen unverzichtbar.
Ihr Einsatz ist unter anderem an diesen Stellen nötig:
- Förderbänder
- Raumteiler für Lager
- Turbinenhallen
- Bedienerkabinen (unter anderem von Kränen)
- Einhausung für Produktionsstraßen
- Raumteiler für die Industrie
- Schutzgitter an Logistikfahrzeugen
- etc.
Beschaffenheit der Maschinenschutzgitter Die Schutzgitter werden aus Metallprofilen hergestellt, was ihren modularen Aufbau ermöglicht. Hinzu kommen Türen mit manipulationssicheren Aufhängungen. Sie können stationär und mobil aufgebaut werden. In ihren Varianten lassen sie sich durch eine einzige Arbeitskraft auf- und abbauen. Die Maschenweiten können unterschiedlich ausfallen. Eine gängige Größe sind 20 x 100 mm bei 3,0 mm Drahtstärke. Die Standardlackierung sollte tiefschwarz sein, jedoch werden oft auch andere Farben verwendet.
Unsere Standardfarbe ist, wie in der Maschinenrichtlinie empfohlen, RAL 9005 Tiefschwarz.
Des Weiteren haben wir auch Rahmen- und rahmenlose Elemente im Programm.
Ein praktisches Beispiel wäre das Schutzgitter um eine Turbine im Kraftwerk.
Diese dreht sich im Normalbetrieb mit 3.000 U/min, wodurch sehr hohe Kräfte entstehen. Die Gefahr droht aber weniger im Normalbetrieb als bei Hochfahren nach einer Generalreparatur (oder bei der Erstinbetriebnahme), und zwar beim Durchlaufen der kritischen Drehzahlen (mehrere Bereiche unterhalb von 3.000 U/min). Zwar hat die Turbine ein festes Gehäuse, in das niemand hineinfassen kann und das auch ein Herausschleudern von Turbinenflügeln verhindern soll. Doch wenn die Turbine beim Anfahren einen Bereich von kritischen Drehzahlen nicht schnell genug durchfährt, entsteht eine Unwucht, die zu einem Lösen eines Turbinenflügels oder -rades führen kann, wobei das Teil mit einer Wucht herausgeschleudert wird, der selbst das Gehäuse nicht standhalten könnte. In diesem Fall wäre das Maschinenschutzgitter oder eine entsprechende Schutzgitteranlage die nächste Barriere.